| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
(Stand Dezember 2005)
Die nachfolgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ -AGB- regeln fair und verbindlich die Zusammenarbeit
zwischen Ihnen als „Auftraggeber“ und und Schlote GmbH und den jeweiligen Rechtsnachfolgern. Der Auftraggeber
erkennt diese AGB mit der Auftragserteilung als Grundlage und Bestandteil aller Verträge an, auch wenn
eigene Einkaufsbedingungen vorliegen.
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| Leistungen |
| Die von Schlote GmbH zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Auftragsformular. Bei Steigerungen
der Einstandspreise durch die jeweiligen Vergabestellen wird die Schlote GmbH ihre Preise angleichen. Dem
Auftraggeber steht in diesem Falle ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Schlote GmbH ist berechtigt für alle
Tätigkeiten dritte Firmen zu beauftragen und diese jederzeit zu wechseln, sofern dem Auftraggeber dadurch
keine Nachteile entstehen. |
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| Vertragslaufzeit und Preise |
| Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Die Preise entnehmen Sie der aktuellen Preisliste. |
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| Verantwortlichkeiten |
| Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die rechtlich korrekten Inhalte seines Internetauftritts. Die
Schlote GmbH gewährleistet die Vollständigkeit und Funktion dieses Auftrittes, sie ist jedoch nicht haftbar für
fremde Inhalte, selbst wenn diese durch „Links“ erreichbar sein sollten. Die Schlote GmbH ist berechtigt,
Hinterlegungen in ihrem Zugriff ohne Mitteilung sofort zu sperren oder zu löschen, wenn diese gegen geltendes
Recht oder die guten Sitten verstoßen, bzw. extremistische oder pornografische Inhalte vermitteln. |
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| Leistungsmängel oder – störungen |
| Grundsätzlich ist der Internetauftritt jederzeit verfügbar. Durch technisch bedingte Abbrüche oder Ausfälle,
insbesondere im Bereich der Übertragungswege und der Struktur des Internets, entsteht dem Auftraggeber
kein Haftungsanspruch. Liegt die Störung jedoch im Verantwortungsbereich von Schlote GmbH, steht dem
Auftraggeber Wandlung oder Minderung zu. Darüber hinaus ist Schlote GmbH verpflichtet, die Störungen
unverzüglich zu beheben. |
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| Kündigung |
| Die Kündigung des 12 Monats-Auftrages muss spätestens 3 Monate vor Ablauf eines Vertrages schriftlich
erfolgen. |
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| Sonstiges |
| Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Das Schriftformergebnis gilt auch für den
Verzicht auf diese Formerfordernis.
Soweit rechtlich zulässig, ist der Gerichtsstand Homburg das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der AGB unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag oder
die AGB unvollständig sein, so wird der Vertrag oder die AGB in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die
unwirksame Bestimmung gilt ersetzt durch eine Bestimmung, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen
Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.
Dies gilt auch für mögliche Lücken im Vertrag oder in den AGB. |